12 - Antrag+Widerspruch

Antragstellung + Widerspruch eingelegt -  richtig gemacht - aber wie ?
Viele Angehörige stellen sich eine Antragstellung oder einen Widerspruch sehr einfach vor. Antragsformulare ausgefüllt, an die Kasse geschickt, schon bekommt man was man haben möchte bzw. der Meinung ist, auch haben muss.

Irrtum ! Ein Antrag muss “Richtig”ausgefüllt, ein Widerspruch sachlich und fachlich begründet sein, um überhaupt eine Chance zu bekommen das Beides nicht ohne großartigen Kommentar abgelehnt wird.
Gründe Anträge abzulehnen gibt es unendlich viele. Es ist erstaunlich welche “Findigkeiten um nicht zu sagen Spitzfindigkeiten” als ablehnende Argumente herangezogen werden. Außerdem hat ein Sachbearbeiter über sehr viele unterschiedliche Hilfsmittel zu entscheiden, ein Arzt vom MDK oft gar keine technischen Kenntnisse, sodaß sowohl im Antrag wie auch beim Widerspruch sehr klar, eindeutig und vor allem nachvollziehbar für Jedermann, begründet werden sollte weshalb gerade dieses Hilfsmittel und nicht das Andere oder Preiswertere. Wachkoma ist keine Krankheit, es handelt sich um einen Zustand und somit auch um für Nichtbetroffene kaum nachvollziehbare Forderungen für diesen Umstand. Wachkoma ist und kann nicht mit einer anderen Krankheit, und sei sie noch so schlimm, verglichen werden.

Dies gilt insbesondere für Rollstuhl und Pflegebett. Weshalb “körperangepaßter Rollstuhl” mit vielen Besonderheiten, dies alles muss nachvollziehbar, sachlich und fachlich erläutert werden. Beim Pflegebett sieht es nicht anders aus. Es gibt nur einen Hersteller von Pflegebetten, der aktuellste Erkenntnisse medizinischer und pflegerischer Forderungen für Wachkoma-Patienten entspricht. Diese Forderungen wurden in Gemeinsamkeit des BfArM und den Pflegewissenschaften der Universiät Witten-Herdecke aufgestellt. Leider sind diese Betten auf den ersten Blick nicht die Preiswertesten. Bei näherem Hinsehen und detailierten Vergleichen kann jedoch sehr schnell festgestellt werden, das ein höherer Anschaffungspreis zukünftig kostengünstigere Wartungs-Reparatur- und Unterhaltungskosten nach sich zieht. Zudem sind im höheren Anschaffungspreis bereits sehr viele medizinisch notwendige Zubehörteile enthalten, welche beim preiswerten Teil zusätzlich beantragt und bezahlt werden müssen. Beispiel Bett: Ein Bett mit MIS-System (Antidekubitus) kann mit einer normalen Matratze bestückt werden. Beim Bett ohne MIS-System müssen Spezialmatratze und Antriebseinheit (Motor/Regelung) zusätzlich beschafft und betrieben werden. Weitere Argumente ergeben Vergleiche.

Ist ein Antrag abgelehnt kann Widerspruch erfolgen (nicht Einspruch)
Aber Achtung ! Widerspruch kann man nur einmal einlegen.
Wird dieser auch abgelehnt so hat man nur noch die Möglichkeit der Klage vor einem Sozialgericht. Ist zwar nicht teuer, doch äußerst langwierig. Oftmals dauert es Jahre bis zu einer Entscheidung.

Ein Widerspruch muss sehr genau auf die Argumente abgestimmt werden, welche im ablehnenden Bescheid enthalten sind. Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Nicht alle Argumente sind wichtig. Manchmal dienen Argumente auch dazu, den Antragsteller zu verunsichern und sollen bewußt von den Wichtigen Argumenten” ablenken.

Was ist nun aber wichtig, weniger wichtig oder sogar unwichtig ? Ein Antragsteller der aus eigener Betroffenheit argumentiert wird immer in seinen Argumenten Gefühle und Emotionen einbringen. Das war schon immer so, ist so und wird auch immer so bleiben !

Doch Gefühle, Emotionen oder andere persönlichen Regungen, sind weder der Antragstellung noch dem Widerspruch dienlich. Deshalb sollten Betroffene oder deren Angehörige Rat bei denen einholen, die bereits alle diese “behördlichen Hürden mit Erfolg” genommen haben. Garantien zum Erfolg gibt es nicht und wird es nicht geben. Doch wenn man Vergleiche hat, wer mit welchen Argumenten, Vorgehens- und Verhaltensweisen Erfolg hatte und wer nicht, der hat zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit das seine Anträge oder Widersprüche Erfolge nach sich ziehen können.

Abschließend noch der Hinweis: Viele Argumente ablehnender Bescheide entbehren jeder logischen und gesetzlichen Grundlage. Sie werden einfach nur deshalb erstellt um Betroffene und Angehörige zu “verunsichern” , sie “ruhig zu stellen”. Sie sollen aufgeben.

Leider geschieht dies viel zu oft. Genauso wie gewünscht. Etwa 80% aller abgelehnten Anträge werden einfach hingenommen. Schicksal wie man meint. Es nützt ja doch nichts.

Doch liebe Betroffene und Angehörige, Schicksal haben wir genug. Da muss uns nicht noch mehr aufgebürdet werden. Unser Motto lautet deshalb :
” Betroffene helfen Betroffenen ” - wir wissen um was es geht - wir helfen kostenlos
und völlig ohne irgendwelche Verpflichtungen uns gegenüber - doch fragen müsst ihr schon selber - per e-mail den Erstkontakt zu uns herstellen -  wir helfen
unser Rat - vor Antragstellung, fragen - vor Widerspruch einlegen, fragen
ist ein Antrag bereits gestellt, ein Widerspruch eingelegt und abgelehnt, wird es schwierig oder ist es kaum möglich getroffene Entscheidungen zu revidieren