27 - Wachkoma -Pflegestufe

Es gibt drei Pflegestufen mit folgenden Pflegesachleistungen
(Pflegesachleistung = Pflege durch Pflegedienst)

Pflegestufe I - Pflegefall bis zu 384 € / Monat
Pflegestufe II - Schwerpflegefall bis zu 921 € / Monat
Pflegestufe III - Schwerstpflegefall bis zu 1.432 € / Monat

Pflegegeld (wenn ein Angehöriger selber pflegt)
Pflegestufe I - 205 € / Monat
Pflegestufe II - 410 € / Monat
Pflegestufe III - 665 € / Monat

Aufgrund der Krankheit und des Zustandes völliger Hilflosigkeit, sollte man eigentlich davon ausgehen können, dass ein Wachkoma-Betroffener als schwerstpflegebedürftige Person und somit in die Pflegestufe III eingestuft wird und hierauf auch einen gesetzlich verbrieften Anspruch hat.

Das ist leider ein Irrtum !

Gesetzlicher Anspruch besteht nur auf die Pflegestufe II. Anspruch auf Pflegestufe III besteht nicht. Sie kann gewährt werden, muss es aber nicht. Die Einschätzung zur Einstufung obliegt dem MDK ( Medizinischer Dienst der Krankenkassen). Ein angeblich neutral (?) arbeitender Dienst. Bezahlt wird er jedoch vom Auftraggeber (Neutral ?), den Kassen. Obwohl es für die Einstufung klare und rechtlich festgelegte Anforderungen an die Personen des MDK gibt, werden diese ständig unterlaufen. So reicht z. Beispiel eine nur kurze Einweisung des MDK Gutachters in die Pflege nicht aus. Geschickt werden fachfremde Ärzte, statt Neurologen auch allgemein Mediziner, statt für Wachkoma ausgebildete Fachpflegekräfte normal tätige Pflegekräfte, manchmal sogar Hilfskräfte. Der Betreuer(in) muss rechtzeitig vorher über Tag und Zeit der Begutachtung informiert werden, damit er anwesend sein kann. Geschieht in den seltensten Fällen.

Was aber sind die Begründungen, einem schwerstpflegebedürftigen Menschen nur die Pflegestufe II antelle III zu erteilen.

Pflege wird nicht nach tatsächlichem Arbeitsaufwand abgerechnet, sondern die einzelnen Tätigkeiten werden vom System in Minuten vorgegeben. So wird z. Beispiel waschen nicht nach tatsächlichem Aufwand genehmigt, sondern in der Regel mit max. 3-5 Minuten vorgegeben. Länger darf es nicht dauern.
weitere Gründe sind :
Wachkoma-Betroffene werden mittels PEG ernährt = Nahrungsbeutel wechseln 2 Minuten
Wachkoma-Betroffene haben einen Katheder = entleeren 2 Minuten
Wachkoma-Betroffene liegen nur im Bett und benötigeh weder transfer noch Bewegung.
Nächtliche Dienste werden oftmals gar nicht erst berücksichtigt. Auch andere “normale Dienste wie duschen, baden, Wäsche wechseln, lagern, umlagern usw. werden gerne und häufig vergessen zu berücksichtigen
Nach dem System sind immerhin fast 250 Minuten täglich erforderlich um in die Stufe III zu gelangen. Anhand vorerwähnter Zeitvorgaben fast nicht zu erreichen.

Bleibt die Frage zu stellen ; Gewollt oder nur von der Verantwortlichkeit falsch betrachtet ?
Wir behaupten und unterstellen = es ist gewollt !

Wir empfehlen deshalb allen Angehörigen bei Einstufung in die Pflegestufe II, legen Sie fristgerechten Widerspruch ein. Gehen Sie nicht im Detail auf das ganze Pflegegutachten ein, es widerspricht sich sowieso in vielen Punkten. Suchen Sie die Schwachstellen heraus, davon gibt es genügend, überlegen sich gute Argumente dagegen und fassen Sie den Widerspruch kurz und Verständlich. Sind Sie der Meinung es alleine nicht zu können bzw. zu schaffen, möchten gerne Rat einholen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung - kostenlos

Eine weitere Ungerechtigkeit

Sofern ein häuslich Pflegender ohne ambulanten Pflegedienst die Pflege zu 100% selber durchführt, erhält er lediglich den der Pflegestufe entsprechenden Betrag des Pflegegeldes. Der Betrag aus der Sachleistung fällt an den Staat zurück. Obwohl die Pflege die Gleiche ist.
Wird die Pflege von Beiden zu je einem Teil durchgeführt, nehmen wir an 50:50, so erhält der Pflegedienst 50% der Sachleistung und Angehörige sein Pflegegeld um 50% gekürzt.
Wird ein Pflegedienst engagiert, für 1.432 € sind nur Grunddienste von diesem zu leisten entsprechend etwa 30 Minuten pro Tag für den zu Pflegenden, dann erhält der pflegende Angehörige aus dem Pflegegeld nichts mehr. Obwohl er von 24 Stunden täglich mindestens 23 Stunden ohne Pflegedienst auskommen muss, oder er zahlt aus privater Tasche drauf.

Wir meinen ein Skandal wie er größer nicht sein kann und empfehlen unseren Politikern eine Woche lang dieses System an sich selber auszuprobieren. Wer dann immer noch der Meinung ist das System sei gut, der lügt entweder oder hat soviel Geld das er sich keine Sorgen mehr machen muss. Pflegende Angehörige sind leider oft nur Sozialhilfeempfänger.

Immer daran denken
-Anträge und auch Widersprüche entweder persönlich gegen Bestätigung des Abgabedatum einreichen oder besser noch per Einschreiben mit Rückantwortkarte einreichen -
-noch etwas -
machen Sie alles nur schriftlich, mündliches kann später nicht mehr nachgewiesen werden - seriöses Handeln hat Verständnis für diese Forderung
Handeln Sie anders haben Sie es im Falle einer Beweislast vor Gericht sehr schwer einen Beweis zu Ihren Gunsten anzutreten