08 - Änderungen 01.07.07
Rabattverträge
Wichtige Informationen für AOK- Versicherte - weshalb Sie ab 01.04.07 Medikamente anderer Hersteller bekommen .. und . . . weshalb Sie manchmal etwas länger warten müssen !
(kann mit leichten Abstrichen auch auf andere Kassen abgeleitet werden)
Was ist wenn der billigste Lieferant meiner Krankenkasse nicht ausreichend liefern kann ?
Bisher durfte die Apotheke unter anderen preisgünstigen Arzneimitteln ein wirkstoffgleiches Medikament auswählen damit Sie schnell versorgt werden. Künftig wird dies wohl nicht mehr möglich sein :
• Ärzte sollen sich vertraglich verpflichten, dass sie der Apotheke die Abgabe von Medikamenten anderer Hersteller verbieten werden !
• Die AOK kündigt den Apotheken eine „intensive Beobachtung der Umsetzung dieser Verpflichtung und nötigenfalls die Einleitung geeigneter Maßnahmen“ an !
Weshalb dauert die Einlösung meines Rezeptes in der Apotheke so lange ?
Schon bisher mussten wir bei jedem Rezept unzählige Prüfungen durchführen. Dabei ging es nicht nur um wichtige Prüfungen die Ihrer Sicherheit dienen, sondern leider überwiegend um die Einhaltung zahlreicher bürokratischer Vorschriften. Diese Bürokratie wird nun durch die beschlossene „Listenmedizin“ nochmals erweitert.
Da die Liste der abzugebenden
Arzneimittel erst drei Wochen vor Inkrafttreten veröffentlicht wurde, ist es unmöglich diese noch rechtzeitig in die Apotheken-EDV einzuarbeiten.
Offenbar hält man es für durchführbar, dass die Apotheke bei jedem Rezept erst im Internet nachsieht, welches Arzneimittel sie noch abgegeben darf.
Zitat (Deutsches Apotheken Portal) :
” Erstmals steht damit eine Informations-Plattform zur Verfügung, in der sich die Apotheke kassenübergreifend zu rabattierten Arzneimitteln informieren kann.“
Wo kann ich mich beschweren ?
Bitte nicht in der Apotheke oder bei Ihrem Arzt ! Wir müssen nur ausführen, was beschlossen wurde ! Ihre Ansprechpartner :
AOK-Bundesverband
Postfach 20 03 44
53170 Bonn
Telefon: (02 28) 84 30
Telefax: (02 28) 84 35 02
Leiter Öffentlichkeitsarbeit :
Rainer.Eikel@bv.aok.de
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Friedrichstr. 108-110
10117 Berlin
Telefon (03018) 441-0
Fax: 01888-441-490-0
E-Mail: info@bmg.bund.de
ARZNEIMITTELVERSORGUNG PER AUSSCHREIBUNG
VOM BILLIGSTEN HERSTELLER :
Seit 1.April 2007 gilt wieder einmal eine neue Gesundheitsreform (GKV-WSG)
Es wurde beschlossen, dass künftig Arzneimittelhersteller mit den Krankenkassen verstärkt die Preise für Arzneimittel aushandeln. Die AOK hat den Vorreiter gemacht und für 43 Arzneistoffe den billigsten Hersteller in Form einer Ausschreibung gesucht. Nur die billigsten Hersteller erhielten den Zuschlag.
Wer bestimmt welches Medikament Sie als AOK-Versicherter erhalten ?
Weder Sie, noch Ihr Arzt, noch Ihre Apotheke, sondern Ihre Krankenkasse !
Beim Arzt
Darf mein Arzt mir mein gewohntes Medikament noch verschreiben ?
Ihr Arzt ist gehalten Ihnen nur noch die Medikamente zu verschreiben, für die Ihre Krankenkasse den höchsten Rabatt erhält. Er soll sich vertraglich hierzu verpflichten.
Unterschreibt Ihr Arzt diese Vereinbarung nicht, läuft er Gefahr bei Überschreitung seines Medikamentenbudgets selbst zur Kasse gebeten zu werden.
In der Apotheke
Weshalb darf mir meine Apotheke mein gewohntes Medikament nicht mehr geben ?
Ihre Krankenkasse teilt den Apotheken mit, welche Arzneimittel künftig für AOK-Versicherte abgegeben werden müssen (Listenmedizin).
Ich würde die Differenz gern selbst aufzahlen, wenn ich wieder mein gewohntes Medikament erhalte !
Es ist der Apotheke nicht erlaubt Ihnen diesen Wunsch zu erfüllen! Selbst wenn es erlaubt wäre, wir könnten es gar nicht, da der Preis den Ihre Krankenkasse bezahlt geheim bleibt.
Weshalb hat meine Apotheke die neuen Medikamente nicht ausreichend vorrätig ?
An den Rabattverträgen mit Ihrer Krankenkasse haben sich vornehmlich elf “kleinere” Hersteller beteiligt, die bisher zusammen nur 1,3 % Versorgungsanteil hatten.
Diese “kleinen” Firmen müssen nun ab 1.April alle 25,3 Mio AOK-Versicherten versorgen !
Arzneimittel der großen Generika-Hersteller, die bisher die Versorgung sicherstellten, dürfen künftig an AOK-Versicherte nicht mehr abgegeben werden. Wenn Sie also bisher bspw. ein Medikament von Aliud, CT, Hexal, Sandoz, Stada, Ratiopharm . . . hatten, so darf Ihnen Ihre Apotheke Ihr gewohntes Medikament nicht mehr geben - selbst wenn es ausreichend vorrätig ist.
Beim manchen Wirkstoffen -z.B. lebenswichtigen Antibiotika- wurde von der AOK nur ein einziger Hersteller zugelassen, daher sind Lieferprobleme wohl nicht zu vermeiden !
Wenn dieser Hersteller nicht ausreichend liefern kann, was dann ? Ihre Kasse darf wohl kaum verlangen, dass Sie mit einer lebensbedrohenden Krankheit abwarten bis dieser Hersteller wieder liefern kann !
Für diese Fälle müssen unverzüglich praktikable Vereinbarungen getroffen werden !
Änderungen durch die Pflegereform ab 04.07.2007
Wenn wiederum überhaupt von einer Reform gesprochen werden darf, so ist zumindest der Versuch unternommen worden, den Pflegegedanken zu reformieren.
Anstelle ” Heimpflege die häusliche Pflege ”
Die wichtigsten Eckpunkte dieses Reformansatzes sind :
1. Die Leistungeh für Pflegebedeürftige werden verbessert. Im ambulanten Bereich werden Geldleistungen und Pflegegeld bis 2012 angehoben. Förderung der Pflege und Rehabilitation im qualitativem Sinne soll dadurch verbessert werden.
2. Pflegende Angehörige sollen durch neu zu schaffende sogenannte “Pflegestützpunkte” gestärkt werden. Dadurch soll eine bessere Kommunikation und Zusammenarbeit erreicht werden.
3. Freistellung von der Arbeit, unbezahlt, für die Dauer von 6 Monaten, mit garantierter Rückkehrzeit. Dadurch wird den Angehörigen zumindest die Möglichkeit zur Übernahme in die häusliche Pflege und Betreuung erleichtert.
4. Da jedoch durch diese Maßnahmen die Leistungen steigen, erhöht sich der Beitragssatz in der Pflegeversicherung um 0,25 % auf dann 1,95 % . Die gleichzeitige Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung sinkt um 3 %.
Doch welchen Nutzen hat der pflegende Angehörige davon, der keine Beiträge mehr zur ALV mehr zahlt ?
Wichtig ist auch noch die “Qualitätssicherung” es gibt sie schon, Einrichtungen, MDK, Pflegedienste etc. sollen diesen Nachweis führen, viele machen es bis heute nicht oder nicht korrekt. Wenn aber durch verschärfte Maßnahmen erreicht wird das z. Beispiel die Prüfberichte des MDK für Jedermann verständlich und auch Angehörigen (Betreuern) vollständig ausgehändigt werden, so wäre das ein wichtiger Fortschritt im Kampf für die noch viel zu häufig vorkommende falsche Einstufung und Einschätzung des MDK bei Wachkoma Betroffenen.
Zusätzlich wird durch eine Qualitätsnorm und Kontrolle die Vergleichsmöglichkeit der Leistungen und Verhältnisse unsere Einrichtungen enorm verbessert. Was in der Industrie seit Jahren erfolgreich gehandhabt wird, sollte im Gesundheitswesen ebenso möglich sein. Man muss es nur wollen.
Geredet worden ist viel, jetzt müssen im Sinne aller Betroffenen Taten folgen.