29 - Kasse = BG ?
Kasse - BG (Berufsgenossenschaft - wo bestehen Unterschiede ?
Stellen sie sich vor, zwei Menschen mit den gleichen Beschwerden gehen zum Arzt. Sie bekommen zur Linderung ihrer Schmerzen jeder ein Glas Wasser gereicht. Der Eine, ein BG-Fall, erhält zudem ohne weiteres jedoch eine 14-tägige Kur verordnet. Sicherlich würden nicht nur sie sich fragen worin und womit die ungleiche Behandlung begründet wird.
Beim Wachkoma Betroffenen verhält es sich ähnlich. Auch hier werden Betroffene in gleichem Zustand, gleicher Diagnose und gleichen Befund unterschiedlich behandelt bzw. unterstützt.
Gemeint ist die Behandlung, Unterstützung und Hilfe der Kassenpatienten zu den Patienten der Berufsgenossenschaften (BG).
Nehmen wir als Diagnose bzw. Befund – apallisches Syndrom, mit hypoxischem Hirnschaden.
Bedeutet diese Diagnose nach Ansicht und Aussage der Mediziner doch, das der Betroffene für sein weiteres Leben keine Chancen hat jemals wieder gesund zu werden oder gar am Arbeitsleben teilzunehmen.
Es bedeutet die Einordnung in 100% Behindert, ein Schwerstpflegefall auf Lebenszeit.
(Wir lassen es mal so stehen).
Weshalb muss dann ein Kassenpatient, für alle Hilfsmittel die nun benötigt werden, kämpfen ?
Weshalb werden z. Beispiel Rollstühle von den Kassen mit der Begründung abgelehnt; „Der Betroffene habe keine Möglichkeiten einer Teilhabe am selbstbestimmten Leben teilzunehmen !“ Gleiches gilt auch für Betroffene der BG`s
BG-Betroffene haben jedoch keine oder nur geringe Probleme mit der Genehmigung von Hilfsmitteln. Anträge über Hilfsmittel werden in den seltensten Fällen abgelehnt.
Weshalb werden notwendige Um- bzw. Ausbauten zum barrierefreien Wohnen von den Kassen mit lediglich bis zu max. 2.500 € unterstützt, von der BG jedoch alle notwendigen Kosten dafür übernommen. Wenn es notwendig ist, werden sogar die vollen Kosten für barrierefreie Anbauten oder Wohneinheiten übernommen.
Kann nicht sein meinen Sie. Doch es ist so. Wo ist die Logik ? Es gibt eigentlich keine.
Begründung liegt einzig und allein darin, dass Kasse und BG unterschiedliche Aufträge durch den Gesetzgeber haben. Kassen zahlen für die Krankheit und versuchen daher Betroffene schnell in die Pflegeversicherung abzuschieben oder in Rente zu schicken.
Die BG hat den Auftrag wieder in das Arbeitsleben einzugliedern. Ob als gesunder oder als Behinderter ist egal.
Wann ist man BG-Betroffener und wann einer Kasse zugehörig ?
Betroffene der BG sind alle Personen bei dem das Wachkoma einem Arbeitsunfall zugrunde liegt, sofern es während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeit (regelt ein Gesetz) geschehen ist. Alle anderen Betroffenen sind den Kassen zugeordnet. Ausnahmen hiervon sind lediglich Schadensfälle in denen ein Schadensverursacher vorhanden ist. Dann zahlt dessen Haftpflicht oder ähnliche Versicherung.
Ein verunfallter Betroffener und somit der BG zugehöriger bekommt mehr Hilfe und Unterstützung als ein Kassenpatient. Leider ist es so und deshalb bleibt es nicht aus, dass Angehörige von Betroffenen in Kassenzugehörigkeit ohne es zu wollen in die Sozialhilfe abrutschen und ohne die Hilfe Dritter da nicht wieder heraus kommen.
“Betroffene helfen Betroffenen” damit dies gar nicht erst geschieht oder sind dabei behilfich es rückgängig zu machen