35 - Spendensiegel ?
Spendensiegel des DZI
Ist ein Spendensiegel wichtig oder nicht ?Mit einem Spendensiegel versehen ist eine Organisation seriös, man darf und kann vorbehaltlos spenden !
So wird es in Werbemaßnahmend des DZI (Deutsches Spendensiegel Berlin) stets behauptet. Es wird der Eindruck erweckt, alle anderen Organisationen seinen unseriös und mit äußerster Vorsicht zu betrachten. Wir finden das damit allen kleineren Organisationen sehr viel Schaden zugefügt wird. Ein Spendensiegel zu erhalten heißt viele Forderungen dieser selbsternannten Prüfstelle (?) zu erfüllen. Einige der Forderungen z. Beispiel Bundesweite Spenden zu sammeln, können lokale oder regionale Organisationen gar nicht erfüllen. Auch einer jährlichen Bilanzprüfung, wie vom DZI gefordert, können sie nicht nachkommen da sie lediglich Einnahmen gegen Ausgaben buchen und dem Fiskus gegenüber nachzuweisen haben.
Jede Organistaion, gleich ob mit oder ohne Spendensiegel, kann unseriös tätig sein wenn sie es darauf anlegt. Täglich gibt es hiervon Berichte in Medien. Wer betrügen will tut es auch. Ob mit oder ohne ein Siegel. Ein Spender sollte sich vor einer Spendenzuwendung sehr intensiv mit der Organistaion beschäftigen, der er eine Spende zuteil werden lassen möchte. Es sind nicht nur die großen Organisationen, es sind vielmehr die kleinen Vereine, Gruppen oder auch Einzelpersonen, die an der Basis Hilfe und Unterstützung geben. In der Regel tun sie es ehrenamtlich und freuen sich über jede finanzielle Zuwendung. Zudem kommen Spenden dieser Kleinen 1:1 den Betroffenen zugute. Deshalb, ein Spendensiegel hilft in der Hauptsache nur dem der es vergibt, denn er verdient daran.
e.V. - ein muss ?
Nein, es ist kein muss ! Das e.V. hat ausschließlich Haftungsrechtliche Hintergründe. Wer als Vorsitzender eines Vereins Geschäfte im Namen des Vereins machen will, wer damit dem Verein Verdienste bescheinigt, der sollte immer den Verein mit einem e.V (eingetragener Verein) ausstatten. Das e.V. wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt und dort genehmigt. Ein e.V. beinhaltet klare und deutliche Vorgaben rechtlicher Art, wie z. Beispiel jährliche Mitgliederversammlungen die protokolliert dem AG nachgewiesen und das Protokoll darüber hinterlegt werden muss. Jede Änderung in der Satzung ist dem AG mitzuteilen. Die Gemeinnützigkeit ist nicht allein durch das e.V erreicht Diese wird vom zuständigen Finanzamt vergeben. Mitzuteilen hat man lediglich Satzungsänderungen welche die Gemeinnützigkeit verändern. Prüfungen durch das FA erfolgen in der Regel alle drei Jahre rückwirkend.
Sie sehen also, ob e.V oder nicht, gemeinnützig ist jeder Verein dem vom FA die gemeinnützigkeit anerkannt wurde. Welche Vereinsform ein Verein nun wählt, ob mit oder ohne e.V, hängt somit von seinen Geschäften ab. Nur um Spendenquittungen ausstellen zu dürfen wird kein e.V benötigt (siehe auch Vereinsrecht)