43 - Mitgliedschaft/Förderkreis

Mitgliedschaft oder Förderkreis? Was ist das Richtige für mich?

Zuerst sollte sich jeder die Frage stellen, ob er einmalig oder mehrmalig wiederkehrend einen Verein unterstützen möchte, will und kann. Eine Mitgliedschaft ist immer verbindlich, muss beantragt und gekündigt werden. Mitglieder haben das Recht auf Mitgliederversammlungen in gesetzlich geregelten Abständen. Sie können Vorstände wählen und entlasten. Sie können sich selber für ein Amt zur Verfügung stellen und wählen lassen. Sie haben jedoch auch die Pflicht sich gegenüber dem Verein und seinen Mehrheitsbeschlüssen loyal zu verhalten.

Ein Förderkreis setzt sich aus Personen zusammen welche, ohne irgendwelche Verpflichtungen zu übernehmen, den Verein mit regelmäßigen bzw. unregelmäßigen finanziellen Zuwendungen zur Erfüllung seiner Satzungsgebundenen Aufgaben Unterstützung gewähren. Förderkreismitgliedschaft muss schriftlich mitgeteilt und schriftlich gekündigt werden.

Der Verein zur Unterstützung von Wachkoma-Patienten nimmt keine Mitgliedschaften an. Man kann lediglich dem Förderkreis beitreten. Dieses ist freiwillig und kann jederzeit ohne Fristen wieder beendet werden. Zur Beendigung reicht der Widerruf der Lastschrifteinzugsermächtigung.
Der Vorteil als Fördermitglied zu fungieren liegt darin, man entscheidet selber ob man einmalig oder mehrmalig dem Verein eine finanzielle Unterstützung zukommen läßt. Die Höhe der Zuwendungen sollte möglichst den zu betreibenden Aufwand rechtfertigen und für den Verein mehr als nur kostendeckend sein (Kontoführungsgebühren etc.).
Nach oben sind diesen Zuwendungen (fast) keine Grenzen gesetzt. Bei (sehr) hohen Zuwendungen (> 3.000,00 Euro) empfiehlt es sich, vorher mit dem Vereinsvorstand in Kontakt zu treten.

einmalige Zuwendung:
Eine einmalige Zuwendung kann per Lastschrifteinzugsermächtigung getätigt werden. Sie kann Bar auf das Konto des Verein eingezahlt oder per Überweisungsträger getätigt werden. Jeder Spender entscheidet selber wann, wie viel und wie oft er diese Unterstützung gewährt.
Eine Mitgliedschaft wird nicht eingegangen. Eine Kündigung somit nicht notwendig.

mehrmalige Zuwendung:
Eine mehrmalige Zuwendung kann ebenfalls in Einzelzuwendungen geschehen (siehe vor). Gedacht ist hierbei jedoch an Personen, Firmen und dergleichen, welche dem Verein kontinuierlich ihre Unterstützung zuteil werden lassen möchten. Gedacht ist hierbei an die monatlich gleich bleibende finanzielle Zuwendung unter Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung an den Verein.
Hierbei ist ein Antragsformular mit den wichtigsten Daten, Name, Anschrift, Kontonummer usw. dem Verein auszufüllen. Diese gleich bleibende finanzielle Unterstützung muss, wie beim ordentlichen Mitglied auch, zur Auflösung und Beendigung, schriftlich rechtzeitig dem Verein mitgeteilt und gekündigt werden.

Werden auch Sie Fördermitglied im Förderkreis des Verein zur Unterstützung von Wachkoma-Patienten. Wir unterliegen und beachten den Datenschutz  -  Vielen Dank

Der Vorstand steht Ihnen gerne zu ausführlichen Informationen zur Verfügung