41 - Spendenkonto

Anregungen einer möglichen Spende an unseren Verein

Todesfälle - anstelle gedachter Blumen- oder Kranzspenden
besondere Geburtstage     z. Beispiel 50er,60er,70er,80er
Firmenjubiläen, Ehrungen, Taufen oder sonstiger sozialer Aspekte

Ferner, ein Glas Wein oder Bier, eine Zigarette, Zigarre oder Pfeife, ein Gaststättenbesuch weniger. Für Sie eine Kleinigkeit - für vom Wachkoma Betroffene möglicherweise ein großer Schritt zum Überleben. Ausgegrenzt aus dem Gesundheitssystem erhalten sie in der Regel nicht einmal die minimal notwendigste Hilfe und Unterstützung seitens der Institutionen. Finanziell gravierende Unterschiede zwischen Kassen- und Berufsgenossenschaftspatienten sind weitere große und unmenschliche Probleme für die Betroffenen und deren Angehörige. Berufsgenossenschaften versuchen Wiedereingliederung, fördern und unterstützen. Kassen lehnen und legen ab. Nicht heilbar, abgeschoben und vergessen. Und das bei dem gleichen Zustandsbild. Mißachtung aller Grundgesetze und menschlicher Würde. Keine Einzelfälle, sondern Regelfälle. Wir belegen und beweisen es anhand vieler Betroffener. Gesunde sind willkommen, Kranke geduldet und Schwerstpflegebedürftige sind unerwünschte Personen. Man kann sie leider nicht ausweisen, aber mißachten und ablegen. Gerne stehen wir zu ausführlichen Erläuterungen auf Wunsch Jedermann zur Verfügung.

Mit einer Spende helfen Sie diesen Menschen. Bei Spenden bis einschließlich 100 € reicht als steuerlich absetzbarer Beleg der Überweisungsträger. Doch auf Wunsch und Anforderung erhalten Sie selbstverständlich auch eine schriftliche Spendenbescheinigung vom Verein. Bei Spenden über 100 € geschieht das automatisch ohne besondere Aufforderung.   Das garantieren wir Ihnen.

Spendenkonto:
Bankinstitut       Volksbank-Remscheid-Solingen
Kontonummer   6844310
Bankleitzahl       340 600 94

Der Verein zur Unterstützung von Wachkoma-Patienten wird beim Finanzamt Hilden für die Körperschaftsteuer unter der Steuernummer 135/5792/3440 geführt.

Sie möchten eine Spendenbescheinigung?
Telefon: 0 21 03 / 91 16 37 - Anrufbeantworter
E-Mail: breer@wachkoma-hilden.de

Ein Beispiel von Vielen

Kindern bis zum Jugendalter etwa 20 Jahren wird in Deutschland und in der Welt sehr viel geholfen. Gleich in welcher Notlage sie sich befinden. Ein Aufruf und eine Welle der Hilfsbereitschaft tut sich auf. Große Not in fremden Ländern bewirkt oftmals auch das Gleiche. Das muss so sein und soll auch so bleiben. Doch darüber dann die eigenen Bürger, die Erwachsenen Bürger im eigenen Land zu vergessen, das ist unmenschlich und eines sich sozial nennenden Staates unwürdig und verstößt nicht nur gegen die Grundgesetze unseres Staates.  Daher in Kurzform ein Schicksal das für viele Schicksale steht.

Ein Familienvater fällt ohne Vorwarnung oder krank zu sein mit 50 Jahren ins Wachkoma. Herz-Kreislaufversagen. Reanimation, Intensivstation und dann nach drei Tagen die furchtbare Diagnose apallisches Syndrom mit hypoxischem Hirnschaden nach erfolgter Reanimation, kurz Wachkoma genannt. Die Angehörigen stehen unfassbar, hilflos und ohnmächtig dieser Situation gegenüber. Niemand hilft. Niemand erklärt was das heißt, Wachkoma ? Was bedeutet es für den Betroffenen, seine Angehörigen. In unserem Fall seiner Familie, Frau und vier Kinder im Alter 12/14/16/ 22 Jahre. Alle zuhause lebend und ohne Einkommen. Die Ehefrau nur Hausfrau, ebenfalls ohne Einkommen. Ein kleines Einfamilienhaus, noch belastet. Der Betroffene seit 20 Jahren Selbstständig mit mittelprächtigem Einkommen. Soll heißen, Rücklagen zu schaffen war kaum oder nur geringsfügig möglich. Der Staat mit seinen Zwangsabgaben an Behörden und Institutionen wie Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, Rentenversicherung usw. hat dafür Sorge getragen das für die persönliche Absicherung wenig übrig blieb. Das Leben ist teuer genug. Natürlich hilft der Staat. Das Sozialamt springt ein. Doch nicht kostenlos. Hier gibt es ja ein Haus. Vermögen also. Das muss weg, also zuerst verkaufen. Wo bleibt die Familie ? Wo der Betroffene ? Egal, der Betroffene kommt in eine Einrichtung. In eine Kostengünstige der Alten- und Seniorenpflege. Kosten im Monat mindestens 3.500 €. Davon muss das das Sozialamt mindestens 2.000 € übernehmen. Zudem muss die Familie in einer Wohnung untergebracht werden. Kosten an Miete etwa zwischen 600-800 €/ Monat inkl. NK. Dann muss auch noch Unterhalt zum Leben an die Familie gezahlt werden. Ehefrau plus 3 Kinder, eines könnte arbeiten gehen statt weiter zu studieren, etwa noch einmal 700-800 € / Monat. Macht zusammen im Monat durch den Steuerzahler zu zahlen etwa 3.500-4.000 €/ Monat. Liegt der Betroffene in einer Einrichtuing für Wachkoma-Betroffene so beträgt hier der monatlich zu zahlende Betrag etwa ab 5.500 € aufwärts. Das ergäbe dann einen Gesamtbetrag von über 6.000 €/Monat der durch den Steuerzahler über das Sozialamt zu zahlen wäre. Hätte man den Betroffenen zuhause pflegen lassen, was ohne Probleme möglich wäre, so sähe die Rechnung völlig anders aus. Durch Zahlungen aus der Pflegestufe, des häuslichen Pflegegeld und einer Sonderzahlung nach dem Gesetz für Gehörlosen und Blinde, hätte die Familie ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung um mit hoher Wahrscheinlichkeit keine zusätzlichen Mittel des Sozialamtes in Anspruch nehmen zu müssen. Das heißt, der Steuerzahler in der Solidargemeinschaft, würde nicht über das Sozialamt zur Kasse gebeten. Der Staat würde Monat für Monat etwa 5.000-7.000 € sparen können. Unglaublich, glauben Sie nicht ? Zugegeben, wir mussten den Fall stark verkürzt wiedergeben. So einfach wie es klingt ist es dann doch nicht. Doch wir haben mit der Familie gekämpft. Sie hat das Haus zurück. Pflegt den Vater und Ehemann zuhause. Erhält die Mittel wie vor beschrieben und kann aus eigenen finanziellen Verhältnissen ihre Verpflichtungen erfüllen. Es hat sich gelohnt der Bürokratie zu trotzen. Es hat sich gelohnt zu kämpfen. Auch wenn es fast 2 Jahre dauerte bis sich dieser Erfolg einstellte, der Betroffene und seine Familie leben heute wieder eine lebenswertes Leben. Ein Leben in Würde, mit Qualität. Das ist ein verbrieftes Recht in unserem Grundgesetz für alles Menschen. Doch es wird ständig mißachtet.

Wenn auch Sie Probleme haben und der Meinung sind wir könnten helfen, sprechen Sie uns an, wir versuchen es zumindest mit Ihnen gemeinsam eine Lösung zu finden.

Vielen Dank - wir garantieren die Verwendung der Spendengelder zu 100% für die Belange der Betroffenen zu verwenden.