Verein zur Unterstützung von Wachkoma-Patienten
Verein
http://www.wachkoma-hilden.de/verein.html

© 2011 Verein zur Unterstützung von Wachkoma-Patienten

Verein zur Unterstützung von Wachkoma-Patienten

Verein zur Unterstützung von Wachkoma-Patienten
Meide 67 . 40721 Hilden
Telefon:  0 21 03 / 91 16 37 -wir sind häuslich pflegende Angehörige, unser Büro ist nicht durchgängig besetzt, deshalb empfehlen wir die erste telefonische Kontaktsaufnahme per e-mail anzukündigen oder Sie versuchen es mehrfach uns zu erreichen

E-Mail: breer@wachkoma-hilden.de

Vorstand
Wilfried Breer  1.Vorsitzender/betroffener Vater
Ulrike Schmitz Finanzen
Klaus Alpert

Gründungsmonat und Jahr
04/2002
Mitglieder
nur Gründungsmitglieder - weitere Mitgliedschaften Satzungsgemäß ausgeschlossen

Status
gemeinnützig anerkannt St.-Nr. FA Hilden 135/5792/3440

Aufgaben
Hilfe und Unterstützung durch das Wachkoma betroffener Menschen und deren Angehörigen
Aufklärung der Gesellschaft/Öffentlichkeit über Wachkoma, seine Ursachen und besonderen Probleme

Sensibilisierung der im Gesundheitswesen tätigen Fachleute für den Umgang mit Wachkoma-Betroffenen und deren Angehörigen  .  Hilfe und Unterstützung bei Antragstellung und Widerspruch  .  Einfordern verbriefter Rechte der Betroffenen

Ziele
Besserung der Rehabilitation, der Pflege und somit der Lebenssituation durch das Wachkoma-Betroffener und deren Angehöriger. Einbringung der Aktivitäten in eine noch zu gründende Stiftung Wachkoma-NRW zur dauerhaften und nachhaltigen Unterstützung für Wachkoma-Betroffene und deren Angehörige

Spezialbereiche    
Beratung, Information, Begleitung und Betreuung betroffener Angehöriger bei allen Vorgängen die mit dem Wachkoma entstehen -                                                                                                                                                              richtige Antragstellung / gezielter Widerspruch / Finanzen / Pflege / Therapien / häusliche Pflege / begleitende Pflege in Einrichtungen durch betroffene Angehörige
Rat, Tips, Hinweise und Info`s in finanziellen Dingen
Betreuungsrecht und Betreuerpflichten / Patientenrechte und Pflichten 
Unser Wissen entspricht eigenen Erfahrungen durch eigene Betroffenheit, Gespräche mit vielen Betroffenen Angehörigen in der ganzen Bundesrepublik, konfrontiert mit den unterschiedlichsten Gesetzen der einzelnen Bundesländer - umfassendes Wissen und Kenntnisse des Schicksal Wachkoma garantieren eine ehrliche, individuell persönliche, neutrale und kostenlose zu nichts verpflichtende Beratung durch uns  - eine Erfolgsgarantie können jedoch auch wir nicht geben

Finanzierung des Verein und seiner Aktivitäten
ausschließlich über Spenden, diese werden zu 100% für die Betroffenenhilfe und Unterstützung verwendet
alle im und für den Verein aktiv tätigen Personen engagieren sich ehrenamtlich - erhalten auch keine Aufwandsentschädigungen

Besonderheiten
zugelassener und gelisteter Empfänger von Bußgeldern aller Gerichte in Nordrhein-Westfalen und den nördlichen Bundesländern
Ausstellungsberechtigter Verein des Landesnachweis MGFFI/NRW –Engagiert im sozialen Ehrenamt –
Selbsthilfegruppe betroffener Angehöriger - offen für Jedermann

wer unsere ehrenamtliche Tätigkeit mit einer Spende unterstützen möchte dem möchten wir von dieser Stelle danken – wir garantieren Ordnungs- und Sachgemäße Verwendung

Bankverbindung
Volksbank Remscheid-Solingen
BLZ 340 600 94
Konto 68 443 10

Auf Wunsch erhält jeder Spender eine steuerlich absetzfähige Bestätigung seiner Spende an den Verein - bei Spenden über 200 € geschieht dies automatisch -deshalb immer die komplette Anschrift mit angeben

Finanzielle Zuwendung / Spende an den Verein

Wie kann ich spenden ?
Wenn Sie dem Verein für sein Engagement zu Gunsten Wachkoma-Betroffener eine finanzielle Zuwendung, sprich Spende, zuteil werden lassen wollen, so überweisen Sie den Ihnen genehmen und möglichen Betrag auf das Vereinskonto 

Volksbank Remscheid-Solingen
BLZ     340 600 94
Konto  6844310 

Der Verein ist mit Steuer-Nr. 135/5792/3440 beim Finanzamt Hilden gemeinnützig anerkannt . Bei Zuwendungen bis 200 € reicht als steuerlich absetzbarer Beleg der Überweisungsbeleg.  Auf Wunsch und Mitteilung an uns, erhalten Sie selbstverständlich zusätzlich auch eine Spendenquittung
Bei Zuwendungen über 200 € bekommen Sie automatisch einen Spendenbeleg.
Bitte deshalb immer die komplette Postanschrift angeben.

Erlöse aus Betriebsfeiern, Jubiläen, Weihnachtsfeiern, Geburtstagen, Hochzeiten, Basaren, aus Sportveranstaltungen und/oder ähnlichen Festlichkeiten bzw. Veranstaltungen, jedoch auch jede Einzelspende, tragen dazu bei, hilflosen behinderten Menschen ein Stück Lebensqualität zurück zu geben und dauerhaft zu garantieren 

In dem Sie dem Verein helfen und unterstützen, helfen Sie schwerstpflegebedürftigen Menschen ein menschenwürdiges Leben zu leben

Vielen Dank im Namen aller Betroffenen / Der Vorstand